Ihr neuer Hausanschluss
Der schnelle Weg zum zuverlässigen Stromanschluss
Mehr als 85.000 Kunden versorgen wir mit Ökostrom – über ein 3.832 Kilometer langes Stromleitungsnetz. Sie interessieren sich für einen Hausanschluss? Oder benötigen Baustrom? Hier erfahren Sie mehr!
Vom Fernseher, über den Herd bis hin zur Lampe im Flur: Damit im Haus Strom fließen kann, ist ein Hausanschluss notwendig – eine Schnittstelle zum Kabelnetz von AggerEnergie. Sie benötigen einen neuen Strom-Hausanschluss? Oder wollen Ihren bestehenden Anschluss ändern? Hier haben wir die wichtigsten Informationen und Unterlagen zum Download zusammengestellt.
Eine allgemeine Übersicht und einen Leitfaden finden Sie in unserem Bauherrenratgeber.
Sie benötigen einen neuen Hausanschluss für Strom, Gas oder Trinkwasser?
Ihr Weg zum neuen Hausanschluss
Fragen Sie Ihren neuen Hausanschluss an oder ändern Ihren bestehenden Hausanschluss direkt online. Auch Leistungserhöhung, Rückbau, Umlegungen können über dieses Formular angefragt werden. Hier können Sie sich das Formular herunterladen.
Anschlussformular öffnenFür eine sichere Planung Ihres Hausanschlusses
Sie benötigen für Ihren Bau Auskünfte über die Lage unserer Versorgungsleitungen?
Dann helfen wir Ihnen gerne weiter. Unser Team Planauskunft stellt Ihnen kostenlos einen Stromnetzplan zur Verfügung, so dass Sie Ihr Bauvorhaben problemlos über die Bühne bringen können. Bitte sprechen Sie uns für eine Leitungsauskunft an. Informationen über die Gebühr für den Hausanschluss finden Sie hier.
Ansprechpartner:
Team Planauskunft
E-Mail: planauskunft@aggerenergie.de
Unser Baustrom für Ihr Vorhaben
Sie benötigen Strom für Ihre Baustelle?
Dann gehen Sie wie folgt vor: Kontaktieren Sie zunächst einen Elektroinstallationsbetrieb, der in unserem Verzeichnis gelistet ist. Beauftragen Sie den Elektromeister auf Ihrer Baustelle einen Baustromverteiler aufzustellen (gemäß DIN-VDE 0660, Teil 501). Dieser Verteiler versorgt Handwerker über Stromanschlüsse mit Strom von AggerEnergie.
Ihr Elektroinstallationsbetrieb stellt einen Antrag auf Inbetriebsetzung des Baustromzählers. Zu dem Antrag gehört ein Lageplan mit dem eingezeichneten Gebäudegrundriss (Maßstab 1:250, 1:500 oder 1:1000).
Sobald der Auftrag bei uns eingegangen ist, vereinbart unsere Netztechnik einen Termin mit Ihrem Elektroinstallateur. In einem Rutsch erfolgen dann vor Ort der Anschluss des Baustromverteilers und die Montage des Baustromzählers. Informationen über die Gebühr für den Standard-Baustromanschluss finden Sie hier.
Die Baustromversorgung ist auf ein Jahr begrenzt. Die Abmeldung erfolgt, indem der Elektroinstallateur den Baustromverteiler demontiert und den Baustromzähler an AggerEnergie zurückgibt. Anschließend erfolgt eine Schlussabrechnung.
Zähleraustausch bei Ihrem Stromanschluss
Aus analog wird digital – wir tauschen Ihren Zähler gegen eine digitale Messeinrichtung aus. Zuvor werden Sie schriftlich informiert.
Digitale Zähler leicht erklärt
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen normalen und digitalen Zählern? Und was bedeutet es für mich, wenn bei mir ein digitaler Zähler eingebaut wird?
Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie in unserem Video.
Häufig gestellte Fragen zu unserem Zähleraustausch
Sie haben eine Frage zum neuen Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)? Vielleicht haben wir sie bereits beantwortet.
Worum geht es in dem Gesetz?
Das neue Messstellen-betriebsgesetz (MsbG) verpflichtet alle Energieversorger, bis zum Jahr 2032 sämtliche Zähler gegen digitale Messeinrichtungen auszutauschen.
Was ist der Hintergrund des Messstellenbetriebsgesetzes 2016?
Die Bundesregierung verspricht sich von der Umsetzung dieser gesetzlichen Regelung eine Optimierung des Verbrauchsverhaltens sowie eine bessere Auslastung und Steuerung der Netze.
Konkret: Die herkömmlichen mechanischen Stromzähler werden durch digitale Geräte ersetzt, die den Stromverbrauch messen und speichern können.
Warum neue Messeinrichtungen?
Der Stromzählerwechsel ist ein wichtiges Instrument der Energiewende zur Steuerung und optimalen Auslastung der intelligenten Stromnetze.
Ist der Stromzählerwechsel verpflichtend?
Ja. Die Einbaupflicht wurde durch den Gesetzgeber vorgegeben. Daher kann man der Einbaupflicht nicht widersprechen.
Wann wird welches Messsystem eingebaut?
Ob Sie eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem erhalten, ist abhängig von Ihrem Jahresstromverbrauch. Bei Erzeugungsanlagen ist die Anlageleistung zu berücksichtigen.
Die entsprechenden Verbrauchs- und Leistungsgrenzen entnehmen Sie bitte der Homepage unter www.rng.de/messstellenbetrieb.
Was sind moderne Messeinrichtungen?
Bei den modernen Messeinrichtungen handelt es sich um Stromzähler, die den Stromverbrauch besser veranschaulichen als die bisherigen Stromzähler. Sie haben die Möglichkeit, bis zu 24 Monate in die Vergangenheit Ihren Energieverbrauch nachzuvollziehen.
Was sind intelligente Messsysteme?
Unter einem intelligenten Messsystem versteht der Gesetzgeber die Kombination von einem oder mehreren modernen Messeinrichtungen und einem Kommunikationsmodul, dem sogenannten Smart-Meter-Gateway. Während die moderne Messeinrichtung zunächst nur die Verbrauchsdaten anzeigt, kann das intelligente Messsystem zusätzlich die Daten fernübertragen.
Was ist ein Messstellenbetreiber?
Der Messstellenbetreiber ist neben dem Stromlieferanten und dem Netzbetreiber ein weiterer Akteur auf dem deutschen Energiemarkt. Er ist ausschließlich für den Betrieb von Messstellen (Zählern) verantwortlich. Sie haben die Möglichkeit den Messstellenbetreiber frei zu wählen, wenn durch diesen ein einwandfreier Messstellenbetrieb gemäß dem Messstellenbetriebsgesetz gewährleistet wird.
Wer ist der grundzuständige Messstellenbetreiber?
Die Rheinische NETZGesellschaft (RNG) ist der grundzuständige Messstellenbetreiber für die rheinische Region. Zu ihrem Netzgebiet gehören auch Gebiete Oberbergs und Overath.
Wie hoch sind die Entgelte für den Messstellenbetrieb? Wo kann ich die Preise finden?
Nach dem Messstellenbetriebsgesetz sind Messstellenbetreiber verpflichtet, sich bei modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen an gesetzliche Preisobergrenzen zu halten.
Die Preise finden Sie in den veröffentlichten Preisblättern unter www.rng.de/messstellenbetrieb.
Wie erfolgt die Abrechnung der Entgelte für den Messstellenbetrieb?
Ihr Messstellenbetreiber rechnet die Entgelte weiterhin über Ihren Stromlieferanten ab, sofern Sie nichts anderes vereinbart haben. Ihr Stromlieferant entscheidet, ob er die Preisveränderungen an Sie weiterverrechnet.
Möchten Sie Ihre WallBox oder Elektroladestation anmelden?
Ihre Stromtankstelle für Zuhause muss beim Netzbetreiber angemeldet werden. Nutzen Sie dazu bitte das Formular des Netzbetreibers RNG.
Alle Dokumente finden Sie hier!
Laden Sie sich die nötigen Unterlagen zur Ihrem Stromanschluss hier herunter.
Technische Anschlussbedingungen
Die Technischen Anschlussbedingungen finden Sie hier.
Sie haben weitere Fragen?
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