Grundversorgung und Ersatzversorgung
AggerEnergie liefert zuverlässig Erdgas!
AggerEnergie übernimmt die Grundversorgung und Ersatzversorgung mit Erdgas in mittlerweile neun Städten und Gemeinden – im Oberbergischen und Rheinisch Bergischen Kreis.
Wir übernehmen die Rolle des Grundversorgers
Wissen Sie, was ein Grundversorger ist? Das Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushalte mit Gas versorgt (§ 36, Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes). AggerEnergie übernimmt diese Rolle in folgenden Städten und Gemeinden im Oberbergischen Kreis und Rheinisch Bergischen Kreis: Marienheide, Gummersbach, Bergneustadt, Engelskirchen, Wiehl, Reichshof, Overath, Waldbröl und Morsbach.
Stellen Sie sich vor, Sie schalten in einer neubezogenen Immobilie zum ersten Mal die Heizung ein, haben sich vorher aber nicht um einen Vertrag mit einem Gas-Lieferanten gekümmert. Dann beziehen Sie automatisch Erdgas von AggerEnergie. Grundversorgte Kundinnen und Kunden sind dabei nicht nur alle Haushaltskund*innen, sondern auch Gewerbe- und Landwirtschaftskund*innen – sofern ihr Jahresverbrauch 10.000 kWh nicht überschreitet.
Wir lassen Sie nicht frieren: AggerEnergie übernimmt im Notfall Ersatzversorgung
AggerEnergie übernimmt neben der Grundversorgung auch die gesetzlich angeordnete Ersatzversorgung im Netzgebiet und sorgt somit dafür, dass es für Sie zu keinen Versorgungsunter-brechungen kommt. Beispielsweise etwa dann, wenn sich die Vertragsumstellung bei einem Lieferantenwechsel verzögert, oder ein Energielieferant das Recht auf Netznutzung verliert. So bleiben Sie nie ohne Erdgas, denn die AggerEnergie springt dann als Ersatzversorger ein. Wird der bisherige Energieliefervertrag durch ordentliche Kündigung oder Sonderkündigung beendet, weiß der Haushaltskunde oder die Haushaltskundin in der Regel, dass die Belieferung beendet wird. Schließt er oder sie dann keinen neuen Liefervertrag ab, geht die AggerEnergie davon aus, dass der Kunde oder die Kundin durch die Entnahme von Energie einen Grundversorgungsvertrag abschließen möchte. Dieser „konkludente“ Vertragsschluss ist weder bei einer Kündigung des bisherigen Vertrags durch den Lieferanten noch durch den Haushaltskunden oder die Haushaltskundin auszuschließen.
Weitere Infos hierzu finden Sie auch im Positionspapier der Bundesnetzagentur.
Grund- und Ersatzversorgung Erdgas (ab 01.04.2024)
Grundversorgung
Jahresverbrauch kWh/Jahr von / bis | Arbeitspreis ct/kWh netto / brutto | Grundpreis €/Jahr netto / brutto |
---|---|---|
0 - 4.000 | 14,50 / 17,26 | 79,80 / 94,96 |
ab 4.001 | 13,46 / 16,02 | 119,00 / 141,61 |
gültig ab 01.04.2024
Die Netto-Arbeitspreise beinhalten die gesetzliche Energiesteuer (zurzeit 0,55 ct/kWh), die Konzessionsabgabe, die Kosten aus dem Kauf von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) sowie die Bilanzierungsumlage und die Gasspeicherumlage, soweit diese bei AggerEnergie anfallen.
Die Bruttopreise enthalten zusätzlich die gültige Umsatzsteuer (zurzeit 19%), sie sind auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet.
Ab 500.000 kWh/Jahr ist der Abschluss eines Großkunden-Sondervertrages möglich.
Die Preise der Ersatzversorgung finden Sie weiter unten im Downloadbereich.
Alle Dokumente finden Sie hier!
Informationen zu Preisen und Verträgen haben wir hier für Sie zum Download zusammengestellt.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Sie haben Fragen zur Grundversorgung oder Ersatzversorgung? Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen Sie gerne – telefonisch oder per E-Mail.
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