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Grundversorgung und Ersatzversorgung

AggerEnergie liefert verlässlich Strom!

Egal, ob Grundversorgung oder Ersatzversorgung: AggerEnergie garantiert eine zuverlässige Stromlieferung – im Oberbergischen und Overath.

Wissen Sie, was ein Grundversorger ist?

Das Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushalte mit Strom versorgt (§ 36, Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes). Diese Rolle übernimmt AggerEnergie für folgende Städte und Gemeinden im Oberbergischen Kreis und Rheinisch Bergischen Kreis: Gummersbach, Bergneustadt, Engelskirchen, Wiehl und Overath.

Schalten Sie dort in einer neubezogenen Immobilie zum ersten Mal das Licht ein, ohne einen Vertrag mit einem Energielieferanten geschlossen zu haben, beziehen Sie automatisch 100-prozentigen Ökostrom von AggerEnergie. Grundversorgte Kundinnen und Kunden sind neben allen Haushaltskunden auch Gewerbe- und Landwirtschaftskunden, deren Jahresverbrauch 10.000 kWh nicht überschreitet.

Lässt Sie nicht im Dunkeln stehen: AggerEnergie übernimmt im Notfall die Ersatzversorgung

AggerEnergie übernimmt neben der Grundversorgung auch die gesetzlich angeordnete Ersatz-versorgung im Netzgebiet und sorgt somit dafür, dass es für Sie zu keinen Versorgungsunter-brechungen kommt. Beispielsweise etwa dann, wenn sich die Vertragsumstellung bei einem Lieferantenwechsel verzögert, oder ein Energielieferant das Recht auf Netznutzung verliert. So bleiben Sie nie ohne Strom, denn die AggerEnergie springt dann als Ersatzversorger ein. Wird der bisherige Energieliefervertrag durch ordentliche Kündigung oder Sonderkündigung beendet, weiß der Haushaltskunde/die Haushaltskundin in der Regel, dass die Belieferung beendet wird. Schließt er/sie dann keinen neuen Liefervertrag ab, geht die AggerEnergie davon aus, dass der Kunde/die Kundin durch die Entnahme von Energie einen Grundversorgungsvertrag abschließen möchte. Dieser „konkludente“ Vertragsschluss ist weder bei einer Kündigung des bisherigen Vertrags durch den Lieferanten noch durch den Haushaltskunden oder die Haushaltskundin auszuschließen.

Weitere Infos hierzu finden Sie auch im Positionspapier der Bundesnetzagentur.

 

Grundversorgung (ab 01.01.2024)

Arbeitspreis ct/kWh

netto / brutto

Grundpreis €/Jahr

netto / brutto

Messpreis €/Jahr

netto / brutto

37,53 / 44,66150,58 / 179,1912,69 / 15,10

gültig ab 01.01.2024

 

Die Preise der Ersatzversorgung finden Sie weiter unten im Downloadbereich.

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