Anmeldung einer Photovoltaikanlage (Dach) oder eines Balkonkraftwerks
Schön, dass Sie sich entschieden haben Ihr Zuhause etwas grüner zu gestalten. Gerne unterstützen wir Sie mit einer Schritt-für-Schritt Anleitung bei der Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage.
Da die benötigten Unterlagen zur Anmeldung sehr umfangreich und fachspezifisch sind, stellen Sie diese am besten gemeinsam mit Ihrem Anlagenerrichter zusammen oder beauftragen diesen mit der vollständigen Durchführung des gesamten Anmeldevorgangs. Bitte füllen Sie alle Formulare direkt digital am Rechner aus und achten sie besonders darauf, dass alle notwendigen Angaben vollständig sind. Unvollständige sowie handschriftlich ausgefüllte Unterlagen können von uns leider nicht bearbeitet werden.
1. Voranmeldung der Photovoltaikanlage
Nachdem Sie sich für einen Fachbetrieb entschieden haben, benötigen wir von Ihnen als erstes das Anmeldeformular. Achten sie beim Ausfüllen auf die Vollständigkeit aller relevanten Angaben.
Wenn Sie Ihrem Installateur eine Vollmacht erteilt haben, können Sie dies durch Aktivieren des Kontrollkästchens in der Anschlussanfrage bestätigen. Dies ermöglicht uns mit dem Fachbetrieb ihrer Wahl in Kontakt zu treten. Bitte beachten Sie, dass die Anschlusszusage die Sie nach der Anmeldung erhalten, nur sechs Monate gültig ist. Daher empfehlen wir Ihnen die Anschlussanfrage frühestens sechs Monate vor der geplanten Inbetriebsetzung zu stellen.
2. Online-Anmeldung des Zählerantrages
Um die Anlage in Betrieb nehmen zu können, ist ein Zwei-Richtungs-Zähler erforderlich. Der Zählertausch kann nur durch Ihren Elektroinstallateur in unserem Inbetriebsetzungsportal angestoßen werden.
3. Vereinbarung des Zählertausch-Termins
Nach dem Eingang Ihres Zählerantrages wird dieser von uns bearbeitet. Wir informieren Ihren Elektroinstallateur anschließend über mögliche Einbautermine, um diesen mit Ihnen abzustimmen.
4. Installation der Photovoltaikanlage
Nachdem die vorherigen Schritte abgeschlossen wurden, kann der Fachbetrieb ihrer Wahl die Anlage installieren und nach Abschluss des Zählertausches in Betrieb nehmen.
5. Unterlagen zur Fertigmeldung
Für die Fertigmeldung Ihrer Anlage benötigen wir dann noch ein paar Unterlagen. Diese finden Sie auf einen Blick in unserem Formularschrank. Sobald uns alle Unterlagen vorliegen, leiten wir diese an die Rheinische Netzgesellschaft weiter. Hierüber werden Sie automatisch informiert. Die Einspeisevergütung erfolgt dann über die Rheinische Netzgesellschaft.
Um Ihnen einen Überblick über alle benötigten Unterlagen zu geben, haben wir für sie eine Checkliste erstellt. Diese hilft Ihnen sicherlich weiter:
Senden Sie die vollständig ausgefüllten Unterlagen gebündelt an einspeiser@aggerenergie.de. So kann sichergestellt werden, dass die Anmeldung Ihrer Anlage schnell und reibungslos erfolgt. Nachdem wir die Unterlagen geprüft und an den zuständigen Netzbetreiber gesendet haben, erfolgt die Zahlung der Einspeisevergütung. Die gemäß dem EEG-Gesetz benötigten Unterlagen sammelt AggerEnergie im Namen des zuständigen Netzbetreibers (Rheinischen Netzgesellschaft) und leitet diese zur folgenden Bearbeitung weiter.
Anmeldung eines Balkonkraftwerks
Auch mit Balkonkraftwerken können Mieter und Eigentümer einen Teil ihres Strombedarfs selber erzeugen. Sie möchten eine Mini-PV-Anlage für Balkon oder Garten anmelden? Seit dem 15.05.2024 können Sie Ihr Balkonkraftwerk nur noch bei der Bundesnetzagentur anmelden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Bundesnetzagentur: 0228 14-3333.
Formularschrank Photovoltaik
Alle Formulare finden Sie auf einen Blick in unserem Formularschrank:
Baufortschritt | Dokumente |
Anmeldung |
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Zählerantrag |
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Fertigmeldung |
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Anlagen über 25 kWp |
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Betreiberwechsel |
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Mieterstrom |
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Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ)
Was ist eine Erzeugungsanlage nach EEG und KWKG?
Erzeugungsanlagen produzieren Strom, der in das öffentliche Netz eingespeist werden kann. Zu diesen Anlagen gehören zum Beispiel:
- PV-Anlagen auf Gebäuden und PV-Freiflächenanlagen
- Windkraftanlagen
- Biomasseanlagen
- KWK-Anlagen (Kraft-Wärme-Kopplung)
- Kombinationen aus EEG- und KWK-Anlagen
Steckerfertige Anlagen wie zum Beispiel Balkonkraftwerke, also kleine Solarpanele, können in der Regel keinen Strom ins Netz einspeisen. Diese Anlagen sind daher genehmigungsfrei, müssen aber beim Netzanbieter angemeldet werden.
Was ist der Unterschied zwischen einer netzgekoppelten PV-Anlage und einer Inselanlage?
Bei netzgebundenen Erzeugungsanlagen lässt sich der erzeugte Strom in Eigenverbrauch und Einspeisung aufteilen. Dabei fließt der nicht verbrauchte Solarstrom über den Netzanschluss in das öffentliche Stromnetz, sofern er nicht in einem eigenen Speicher gespeichert wird. Der eingespeiste Strom wird dann gemäß EEG vergütet.
Im Gegensatz dazu ist eine PV-Inselanlage nicht mit dem öffentlichen Netz verbunden, folglich besteht auch keine Möglichkeit, den erzeugten Strom in das Netz zu speisen und eine Vergütung zu erhalten. Eine Inselanlage ist ein netzunabhängiges, autark betriebenes System zur Stromversorgung (fest installiert oder mobil). Ihr Betrieb wird Inselbetrieb genannt. Eine Inselanlage kann überall errichtet werden, ist jedoch in der Anschaffung durch den benötigten Stromspeicher kostenintensiver als eine netzgebundene Anlage in vergleichbarer Größe. Deckt die gespeicherte oder direkt erzeugte Energie nicht den Bedarf, kann aufgrund der fehlenden Infrastruktur die fehlende Strommenge nicht aus dem Netz bezogen werden.
Welche Vorschriften gelten für die Errichtung und den Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Netz?
Für die Errichtung und den Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen mit dem Niederspannungsnetz im Verteilungsnetz des Netzbetreibers gelten die:
- gültigen DIN-Normen und DIN VDE-Normen (u. a. DIN VDE 0100-551, VDE-AR-N 4105, DIN VDE 0100-712, DIN VDE 0126)
- Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des Netzbetreibers
- Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften der einschlägigen Berufsgenossenschaften
- jeweils gültigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften
Wie kann ich den Zähler für meine Erzeugungsanlage beantragen?
Das übernimmt Ihr Elektroinstallateur. Sprechen Sie Ihn einfach im Zuge der Beratung oder der Installation darauf an.
Welche Voraussetzung muss der Wechselrichter meiner PV-Anlage erfüllen?
Ihr Wechselrichter ist zulässig, wenn er das Einheitenzertifikat nach VDE-AR-N 4105:2018-11 erfüllt. Das Einheitenzertifikat ist nur gültig, wenn die Erzeugungseinheit nach DIN VDE V 0124-100:2020-06 geprüft und zertifiziert ist. Diese Informationen finden i.d.R. sie im Datenblatt ihres Wechselrichters.
Meine Anschlusszusage ist abgelaufen. Was kann ich tun?
Haben Sie die Anschlusszusage nicht innerhalb von sechs Monaten unterzeichnet und zurückgesendet, wurden die reservierten Einspeisekapazitäten wieder freigegeben. Wollen Sie weiterhin in das Netz einspeisen, müssen Sie die Anlage erneut anmelden und diesmal die Anschlusszusage unterschrieben innerhalb von sechs Monaten einreichen. Danach haben Sie weitere sechs Monate Zeit, die Anlage zu errichten und in Betrieb zu nehmen.
Ich möchte meine Erzeugungsanlage erweitern. Muss ich das anmelden?
Ja, eine Leistungssteigerung bzw. der Ausbau einer Erzeugungsanlage müssen Sie dem Netzbetreiber melden. Wenn sie im Versorgungsgebiet der AggerEnergie leben, schicken sie das Anmeldeformular zur Erweiterung an: einspeiser@aggerenergie.de
Ich möchte mehr als eine PV-Anlage errichten. Wie wird das verrechnet?
Errichten Sie innerhalb von zwölf Kalendermonaten auf demselben Grundstück oder Gebäude mehrere Photovoltaikanlagen, wird die Leistung aller zusammengefasst, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen der Anlagen. So schreibt es das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor. Beachten Sie dabei, dass Sie durch die Zusammenfassung gegebenenfalls andere Vorgaben erfüllen müssen. Ein Beispiel: Erzeugt Ihre Anlage nach Erweiterung mehr als 30 und weniger als 100 kWp, müssen Sie Ihre Photovoltaikanlagen mit einer technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung (Funkrundsteuerempfänger) ausstatten. Ob sich in Ihrem Fall eine Änderung ergibt, kann Ihnen der Elektro-Fachbetrieb Ihrer Wahl beantworten.
Die Zusammenfassung mehrerer Anlagen kann sich auch auf die Vergütung auswirken, da die Vergütungssätze für Gebäude-Photovoltaikanlagen gestaffelt sind. Wenn Sie weitere Anlagen in Betrieb nehmen, kann die Erzeugungsanlage durch die Zusammenfassung in die nächsthöhere Kategorie aufsteigen.
Wenn Sie Hilfe brauchen bei der Berechnung der Gesamtleistung der Photovoltaikanlagen auf dem Grundstück oder Gebäude, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Elektrofachbetrieb oder den Errichter der Anlage.
Ich möchte meine Erzeugungsanlage verkleinern oder außer Betrieb nehmen. Was muss ich beachten?
Wenn sich die Einspeisemenge Ihrer Anlage verringert oder sie komplett entfällt, setzen Sie sich bitte telefonisch mit uns in Verbindung.
Ich benötige einen Einspeisevertrag. Woher bekomme ich den?
Wenn Sie im Grundversorgungsgebiet der AggerEnergie leben, können Sie Ihre Erzeugungsanlage direkt bei uns anmelden. Sie brauchen dazu keinen separaten Einspeisevertrag.
Ich habe noch keine Steuernummer vom Finanzamt bekommen. Ist das schlimm?
Wenn Sie 19 Prozent Umsatzsteuer in Anspruch nehmen wollen, braucht der Netzbetreiber Ihre Steuernummer für die Vergütungsauszahlung. Bitte reichen Sie Ihre Steuernummer darum schnellstmöglich nach. Bitte geben Sie zunächst Ihre aktuelle Steuernummer an.
Woher weiß ich wie hoch meine Umsatzsteuer ist?
Ihren persönlichen Umsatzsteuersatz erfahren Sie beim zuständigen Finanzamt oder Ihrem Steuerberater.
Wann erhalte ich meine erste Einspeisevergütung und wie hoch fällt diese aus?
Haben Sie Ihre Messeinrichtung(en) eingebaut, müssen Sie wie im Zuge der Anmeldung angekündigt noch die übrigen Unterlagen nachreichen. Liegt alles inklusive den Daten für die Auszahlung vor, kann die Auszahlung freigegeben werden. Diese erfolgt gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz immer zum 15. eines Monats.
Die Höhe Ihrer ersten Abrechnung ist individuell. Sie richtet sich nach den von Ihnen angegebenen Daten und dem Inbetriebsetzungsblatt. Auf dieser Basis wird ein Prognosewert errechnet. Die jeweils gültigen Vergütungssätze sind abhängig von verschiedenen Faktoren wie zum Beispiel dem Datum der Inbetriebnahme, der Energieart, der Anlagenleistung und -art. Deshalb können wir an dieser Stelle keine Angabe über die genaue Höhe Ihrer Vergütung machen.
Die für Ihre Anlage aktuellen Fördersätze für die Einspeisevergütung finden Sie bei der Bundesnetzagentur.
Wie viel spare ich mit einer eigenen PV-Anlage?
Ab wann sich eine Photovoltaik-Anlage rechnet, ist abhängig von den individuellen Gegebenheiten. Dazu zählen z. B. Dachneigung, Ausrichtung, Verbrauchsverhalten und Anlagenkonfiguration. Durch eine individuelle Planung wird die Anlage optimal an die
gegebenen Umstände angepasst. Darüber hinaus findet eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsanalyse im Rahmen der Planung statt.
Lohnt sich eine PV-Anlage auch wenn die Sonne nicht scheint?
Auch wenn es bei Tag bewölkt ist, setzt Ihre Photovoltaik-Anlage die indirekte Sonneneinstrahlung in Strom um. In Zeiten, in denen die Anlage keinen Strom produziert, können Sie über uns 100 Prozent Ökostrom beziehen. Mit einem Stromspeicher haben Sie außerdem die Möglichkeit, Strom, den Sie tagsüber nicht verbraucht haben, abends oder nachts zu nutzen.
Was ist der Vorteil einer PV-Anlage?
Mit Ihrem selbst erzeugten Strom setzen Sie nicht nur auf Nachhaltigkeit, sondern senken auch langfristig Ihre Stromkosten. Vor allem bei steigenden Strompreisen rechnet sich eine Photovoltaik-Anlage.